Informationen aus dem Deutschen Feuerwehrverband (DFV).

Feuerwehr warnt vor Gefahr durch Kohlenmonoxid

DFV-Vizepräsident Hachemer: „Schon im Verdachtsfall Alarm schlagen!“


31.01.2017, Berlin – Es ist geruchs- und geschmacklos und schon wenige Atemzüge können zum Tod führen: Kohlenmonoxid entsteht bei einem unvollständigen Verbrennungsvorgang. „Häufig sind mangelnde Belüftung, fehlerhafte Verbrennung in Öfen oder Defekte an Gasthermen die Ursachen“, warnt Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), vor dem Hintergrund der tödlichen Kohlenmonoxidvergiftung bei sechs jungen Menschen in Arnstein (Bayern). „Immer wieder kommt es auch zu Einsätzen der Feuerwehr aufgrund ausgasender Kohlereste etwa von Shisha-Pfeifen oder Grills in geschlossenen Räumen“, berichtet der Experte.

Kohlenmonoxid ist für den Menschen nicht zu bemerken. Das Gas mit dem Kürzel CO bindet sich im Blut an die roten Blutkörperchen (Hämoglobin) und verdrängt dabei den Sauerstoff. Nach wenigen Atemzügen kann dies bereits zu schweren Vergiftungserscheinungen und zum Tod führen. In den letzten Jahren sind immer mehr Feuerwehren mit CO-Warngeräten ausgerüstet, die bei Überschreiten einer Warnschwelle Alarm schlagen. „Schon im Verdachtsfall einer Kohlenmonoxidvergiftung sollte man schnell reagieren“, appelliert Hachemer.

Der Deutsche Feuerwehrverband gibt folgende Handlungshinweise:

  • Achten Sie beim Betrieb von Shisha-Pfeifen oder ähnlichen Geräten auf ausreichende Belüftung. Grillen Sie nie in geschlossenen Räumen – dies gilt auch für das Abkühlen der Kohle!
  • Nehmen Sie beim Betrieb von Verbrennungsöfen oder gasbetriebenen Geräten plötzlich auftretende Kopfschmerzen ernst – sie sind ein erstes Anzeichen für eine mögliche Vergiftung. Begleitet werden sie unter Umständen von Bewusstseinseintrübung.
  • Beim Verdacht des Auftretens von Kohlenmonoxid verlassen Sie sofort den betroffenen Raum. Sofern möglich, sollte man die Fenster öffnen, um zu lüften.
  • Wenn es Ihnen ohne Eigengefährdung möglich ist, schalten Sie das möglicherweise verursachende Gerät aus oder entfernen den Auslöser aus der Wohnung.
  • Alarmieren Sie im Verdachtsfall Feuerwehr und Rettungsdienst über die europaweit gültige Notrufnummer 112!

Nicht nur umsichtiges Handeln, sondern auch Vorsorge können dazu beitragen, Unfälle zu verhindern:

  • Ein wichtiger Beitrag zur Prävention ist die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage zum Beispiel durch den Schornsteinfeger. Diese ist ein Mal pro Jahr Pflicht. So kann beispielsweise festgestellt werden, ob ein Lüftungskanal blockiert wird und die Heizgase oder Abgase daher nicht einwandfrei abziehen. Dies kann auch durch Vogelnester verursacht werden.
  • Verwenden Sie die Anlagen sachgemäß. Bei Etagenheizungen sind die Lüftungsschlitze der jeweiligen Türen der Gasthermen frei zu halten und nicht zu verstellen, sonst erhält die Anlage zu wenig Sauerstoff.
  • Es gibt mittlerweile Rauchmelder, die auch vor der Freisetzung von Kohlenmonoxid warnen. Sinnvoll ist die Installation eines solchen Gerätes in der Nähe der Gastherme. Erhältlich sind diese speziellen CO-Melder im Fachhandel – unter anderem im Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes unter www.feuerwehrversand.de.

Weiterhin kein Busführerschein für Feuerwehr nötig

DFV erwirkt Ausnahme der Fahrerlaubnis-Verordnung für C1-Führerschein


17. Januar 2017, Berlin – Es ist nur ein kleiner Absatz, doch es ist ein großer Erfolg der Lobbyarbeit des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV): Die elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung beinhaltet eine Ausnahmeregelung, nach der ein
Führerschein der Klassen C1, C1E, C und CE auch weiterhin ohne einen zusätzlich erworbenen Busführerschein für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen gilt.

Zu den zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegten und gebauten Typen zählen alle Staffel- und Gruppenfahrzeuge, auch die künftigen TSF über 3,5 Tonnen. „Die ursprünglich geplante Regelung
hätte vorgesehen, dass Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 3.500 kg, die zur Personenbeförderung ausgelegt sind, zukünftig eine Fahrerlaubnis für Busklassen benötigen – unabhängig davon, für welche Personenzahl diese Fahrzeuge
ausgelegt sind“, erläutert DFV-Präsident Hartmut Ziebs.

Diese Regelung hätte alle Staffel- und Gruppenfahrzeuge, auch die künftigen TSF über 3,5 t erfasst. Für die betroffenen Maschinisten, die dann die Fahrerlaubnis der Klasse D1 hätten nachholen müssen, hätte dies einen hohen zeitlichen
Aufwand verursacht; für die Kommunen vor allem eine hohe finanzielle Belastung. „Unser Ziel war es deshalb, insgesamt eine Ausnahmeregelung für die Feuerwehren zu erreichen – das ist uns gelungen“, freut sich der DFV-Präsident.

Der Deutsche Feuerwehrverband hatte im Sommer 2016 auf die möglichen Folgen der geplanten Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung hingewiesen. Daraufhin war die Vorlage im Bundesrat angehalten und zur weiteren Beratung von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt worden. Unter Federführung der Bundesgeschäftsführerin
Dr. Müjgan Percin folgten die Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium sowie weitere Gespräche zur Nachverfolgung und die Information und Miteinbeziehung der Ordentlichen Mitglieder.

„Es ist wichtig, dass durch etwaige Änderungen in der Führerscheinverordnung keine Verschlechterungen, insbesondere für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Feuerwehren und damit für das flächendeckende Gefahrenabwehrsystem, entstehen dürfen“, hatte DFV-Präsident Hartmut Ziebs in seiner Stellungnahme an das Bundesverkehrsministerium betont. Er wies besonders darauf hin, dass im Falle einer Verkürzung des Anwendungsbereichs der Führerscheinklasse C1 mit erheblichen Mehrkosten für die Erweiterung der Fahrerlaubnis zu rechnen gewesen wäre.

Eine Rechtsverkürzung hätte nicht nur Feuerwehren, sondern darüber hinaus auch andere Hilfsorganisationen betroffen. Diese wurden durch den Deutschen Feuerwehrverband daher ebenfalls frühzeitig auf diese Problematik hingewiesen.


 
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